JudikaturJustizRS0009523

RS0009523 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2018

Die Ausgleichszulage (§§ 292 ff ASVG) ist zwingend nur eine subsidiäre Fürsorgehilfe, die nur so weit gewährt wird, als dem Pensionsbezieher nicht andere gesetzliche Versorgungsansprüche zustehen.

Entscheidungen
4