Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte hat dem Kläger die mit S 3.706,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 617,70 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 21. September 1985 vor dem Standesamt Steyr die kinderlos gebliebene Ehe geschlossen. Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger, die Beklagte ist Konventionsflüchtling. Es handelte sich für beide Teile um die zweite Ehe. Der letzte gemeinsame Wohnsitz w…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Den Revisionsausführungen, daß, auch wenn dem Kläger ein sexueller Mißbrauch der Enkeltochter nicht nachzuweisen gewesen sei, sei doch die Beklagte subjektiv von einem derartigen Verhalten des Klägers überzeugt gewesen, ist entgegenzuhalten, daß das Erstgericht fes…