JudikaturJustizRS0009434

RS0009434 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Mai 1989

Die Mitwirkung im Erwerb auf Grund der Beistandspflicht nach § 90 ABGB steht dem Entstehen eines Abgeltungsanspruches nach § 98 ABGB nicht entgegen, sondern kann nur bei der Festsetzung der Höhe des Abgeltungsbetrages bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten berücksichtigt werden.

Entscheidungen
3