Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Erstgericht zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die am 7.August 1948 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Erstgerichtes vom 29. Oktober 1987, GZ 2 C 242/87-6, gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß den Mann das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung treffe. Der Ehe ent…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist im Sinne des gestellten Aufhebungsantrages berechtigt. Zutreffend verweist der Mann nämlich - auch unter dem Anfechtungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens, mit dem er jedoch inhaltlich gar keine Verfahrensverstöße des Rekursgerichtes aufzeigt, die gemäß § 232 AußStrG v…