RS0009407 – OGH Rechtssatz
RS0009407 – OGH Rechtssatz
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Die betreffende Person muß auf Grund des Völkerrechts Anspruch auf Gewährung der diplomatischen Immunität haben. Es genügt nicht, daß solche Vorrechte mitunter oder vielleicht in der Mehrzahl gewährt werden, vielmehr muß ein Völkerrechtssatz bestehen, wonach sie einen Anspruch darauf haben.