Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 19.069,20 (darin enthalten S 3.178,20 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19.3.1987 und Nachtrag dazu vom 13.4.1987 gegründet und am 11.5.1987 beim Erstgericht zu 7 HRB 22.979a registriert. Sie betreibt mit dem Sitz in Wien ua das Reisebürogewerbe. Das Stammkapital wurde je zur Hälfte von Inge P***** sow…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil weder zu der Frage des Stimmrechtsausschlusses eines Gesellschafters einer GmbH im Fall seiner bloß mittelbaren Betroffenheit noch zu der Frage, wie weit ein konkreter Gestattungsvertrag reicht, eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes besteht; sie ist jedoch ni…