Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 299,57 EUR (darin 49,93 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.961,64 EUR (darin 326…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 31. 3. 2009 erster Landeshauptmann-Stellvertreter von Kärnten. Die Beklagte ist Medieninhaberin des periodischen Druckwerks „Ö*****“. Sie veröffentlichte am 13. 2. 2010 auf Seite 14 der Kärnten-Ausgabe dieser Zeitung ein im Urteilsbegehren näher beschriebenes…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind zulässig, aber nicht berechtigt. I. Zur Revision der Beklagten Die Beklagte macht geltend, der Kläger besitze keinen Anspruch nach § 78 UrhG, weil er nicht abgebildet worden sei und der Bericht keine berechtigten Interessen des Klägers verletze. 1. Die Beklagte hat gegenüber de…