JudikaturJustizRS0009151

RS0009151 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 2017

Die Mitglieder eines Vereins sind diesem gegenüber zur Treue verpflichtet, wobei diese Loyalitätspflicht umso größer ist, je wichtiger deren Stellung im Verein ist.

Entscheidungen
4