Spruch Die Revision des Beklagten wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, als unzulässig zurückgewiesen. Im Übrigen wird ihr, sowie der Revision des Klägers nicht Folge gegeben. Die Revisionskosten werden gegenseitig aufgehoben.…
Text Entscheidungsgründe: Hinsichtlich der Darstellung des Sachverhalts kann auf die eingehende Darstellung im angefochtenen Urteil zur Vermeidung von Wiederholungen hingewiesen werden. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren insoweit Folge, als es feststellte, der Beschluss der Mitgliederversammlung des b…
Rechtliche Beurteilung A) Zur Revision der Beklagten 1) Insoweit Nichtigkeit nach § 503 Z 1 bzw § 477 Z 5 ZPO geltend gemacht wird ist die Revision unbegründet, da nicht einmal behauptet werden kann, dass dem Verfahren vor dem Berufungsgericht dieser Nichtigkeitsgrund anhafte. Im Berufungsverfahren war die Beklagte vielme…