Spruch Der Schaden aus einer Körperverletzung ist auch dann zu ersetzen, wenn ein Ungeborener durch ein schädigendes Ereignis, das nach der Zeugung gesetzt wird, beeinträchtigt und dadurch mit Mißbildungen etc. geboren wird. Zur Begründung eines derartigen Ersatzanspruches genügt der Nachweis der Wahrschei…
Text Am 13. November 1972 kam es in Wiener Neustadt zu einem Zusammenstoß zwischen dem vom Erstbeklagten gelenkten LKW und dem von J G gelenkten PKW. Dabei wurde S K, die mit dem minderjährigen Kläger schwanger war, als Insassin des von J G gelenkten PKW schwer verletzt. Die Zweitbeklagte ist Haftpflicht…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Hier geht es um die Frage, ob der Kläger von den Beklagten den Ersatz des Schadens verlangen kann, den er infolge spastischer Lähmungserscheinungen und einer deutlichen Retardierung erleidet, weil er mit einer Hirnschädigung geboren wurde. Diese Frage wurde vom Berufun…