Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Das erstgerichtliche Urteil wird aus Anlass der Revision berichtigt, dass es lautet: „Das Klagebegehren des Inhalts, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters binnen 14 Tagen den Betrag von 7 9.976,86 EUR samt 4 % Zin…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin hat bei der Beklagten einen Lebensversicherugsvertrag Ablebensversicherung, aus dem sie nach dem Selbstmord ihres Gatten im Juni 2019 Ansprüche geltend macht. Die Beklagte lehnte eine Versicherungsleistung mit Schreiben vom 2. 10. 2019 ab und belehrte die Klä…
Rechtliche Beurteilung [8] Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Zur Berichtigung: [9] Eine Berichtigung ist zulässig, wenn das, was ausgesprochen wurde, offensichtlich nicht dem Willen des Gerichts zur Zeit der Fällung der Entscheidung entsprochen hat und sich dies aus d…