RS0008915 – OGH Rechtssatz
RS0008915 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Nach § 8 ABGB steht die Macht, ein Gesetz auf eine allgemein verbindliche Art zu erklären, nur dem Gesetzgeber zu. Eine Spruchpraxis kommt dem nicht gleich (hier Spruchpraxis der Ausländergrundverkehrskommission zum nöGVG 1973 LGBl 165).