JudikaturJustizRS0008908

RS0008908 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2017

Die authentische Auslegung kann auch schlüssig erfolgen; es genügt, wenn der "disponierende Teil" des Gesetzes logisch eine Aussage über das bestehende Recht in sich schließt. Ein Gesetz muss im Zweifel so ausgelegt werden, dass der aufgestellten Norm ein Anwendungsgebiet zukommt.

Entscheidungen
8