JudikaturJustizRS0008896

RS0008896 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2024

Die Auslegung beginnt mit der Wortinterpretation, worunter die Erforschung des Wortsinnes, der Bedeutung eines Ausdruckes oder eines Gesetzes nach dem Sprachgebrauch zu verstehen ist.

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