JudikaturJustizRS0008870

RS0008870 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Oktober 2023

Vom Gesetzgeber beabsichtigte Lücken rechtfertigen einen Umkehrschluss; Analogie ist hingegen geboten, wenn für eine verschiedene Behandlung der Sachverhalte kein Grund zu finden ist.

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