Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 501,91 EUR (darin 83,65 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverf…
Text Entscheidungsgründe: Am 16. 3. 2016 fand die Betriebsratswahl des Angestellten-Betriebsrats der v***** GmbH statt. Bei der Wahl traten die klagende und eine andere wahlwerbende Gruppe an. Der Wahlvorstand legte einheitliche Stimmzettel auf, auf welchen unter Liste Nr 2 die Klägerin, unter Liste Nr…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig . Sie ist auch berechtigt . 1. § 59 ArbVG, zuletzt geändert durch BGBl 1990/411, regelt die Anfechtung der Wahl. Danach sind die einzelnen Wahlberechtigten und jede wahlwerbende Gruppe berechtigt, binnen Monatsfrist vom Tag der…