Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 11.745,-- (darin keine Barauslagen und S 1.957,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des Hauses Graz, Jakominiplatz 10. Mit Mietvertrag vom 30. Jänner 1957 hatte Michael H*** von den Rechtsvorgängern der Beklagten die im Erdgeschoß, rechts vom Hauseingang gelegenen Geschäftsräumlichkeiten gemietet und dort einen Frisiersalon betrie…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Ergebnis nicht berechtigt. Die Revisionswerberin bekämpft zunächst die Auffassung des Berufungsgerichts, daß es auch ohne Zustimmung des Vermieters zu eienr Übertragung der Mietrechte durch ein Vermächtnis kommen kann, wenn, wie im vorliegenden Fall, dem Legatar das Bestandobjekt…