Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Exekutionssache wird an das Erstgericht zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung über den Depurierungsantrag der verpflichteten Parteien zurückverwiesen.…
Text Begründung: Das Titelgericht bewilligte der betreibenden Partei wider die verpflichteten Miteigentümer nach § 352 EO die Exekution durch gerichliche Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft zum Zwecke der Auseinandersetzung. Da die verpflichteten Parteien erklärten, mit den von der betrei…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs der verpflichteten Parteien ist zulässig (§ 78 EO und § 528 Abs 1 ZPO) und auch berechtigt. In der schon vom Rekursgericht zitierten Entscheidung EvBl 1969/146 hat der Oberste Gerichtshof zu der Fassung der Versteigerungsbedingungen bei verschiedener Belastung …