JudikaturJustizRS0008606

RS0008606 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 1983

Das Bezirksgericht hat sich auf die Intimierung (Bekanntmachung) der Entschließung des Bundespräsidenten an die Parteien und an den Standesbeamten, der die Geburt des Legitimierten beurkundet hat, zu beschränken, ohne einen die Legitimierung oder ihre materiellen Wirkungen, insbesondere hinsichtlich des Namens des Legitimierten. seines allfälligen Ehegatten und seiner allfälligen Kinder, feststellenden Beschluß zu fassen oder die Entschließung des Bundespräsidenten zu ergänzen oder gar zu berichtigen.