JudikaturJustizRS0008550

RS0008550 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2016

§ 247 AußStrG, wonach der Beschluss, mit dem der Sachwalter bestellt wird, erst mit dem Eintritt der Rechtskraft wirksam wird, gilt für die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters nicht; diese wird mit der Zustellung wirksam.

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