JudikaturJustizRS0008441

RS0008441 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 1958

Das Pflegschaftsgericht ist nicht befugt, eine vom Kurator auf Grund der ihm vom öffentlichen Verwalter zur Verfügung gestellten Unterlagen gelegte Rechnung über das öffentliche verwaltete Vermögen zu überprüfen.