RS0008441 – OGH Rechtssatz
RS0008441 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Pflegschaftsgericht ist nicht befugt, eine vom Kurator auf Grund der ihm vom öffentlichen Verwalter zur Verfügung gestellten Unterlagen gelegte Rechnung über das öffentliche verwaltete Vermögen zu überprüfen.