JudikaturJustizRS0008379

RS0008379 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2004

Die Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG ist zu verweigern, wenn der Erbe die Gültigkeit des Vermächtnisses bestreitet. Der Vermächtnisnehmer muß seinen Anspruch im Rechtsweg durchsetzten.

Entscheidungen
19