Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen einschließlich des in Rechtskraft erwachsenen Teiles zu lauten haben: "Das Klagebegehren des Inhalts, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen zu Han…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte erwarb im Jahre 1996 55/9440 stel Anteile an der Liegenschaft EZ 1565 Grundbuch P*****, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung B 17 samt Abstellraum und Tiefgaragenabstellplatz verbunden ist, um S 1,8 Mio von der I***** GmbH, deren Geschäftsführer ihr Ehegatte …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil sich die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes nicht mit der zu § 458 ABGB (Devastation) ergangenen Rechtsprechung deckt und auch die Auslegung des Verpfändungsvertrages nichts Wesentliches ergibt; sie ist auch berechtigt. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass für den…