RS0008339 – OGH Rechtssatz
RS0008339 – OGH Rechtssatz
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Über die Rechtsstellung des durch Ehevertrag aufgriffsberechtigten überlebenden Eheteiles. Die Einantwortung an den Testamentserben ist ohne Rücksicht auf das Aufgriffsrecht vorzunehmen. Der Aufgriffsberechtigte kann auf dem Rechtswege die Einwilligung des Erben zur Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG erzwingen.