Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 4.585,12 EUR (darin enthalten 514,50 EUR USt und 1.498,20 EUR Barauslagen) bestimmten Koste…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind die Töchter des am 27. 2. 2012 verstorbenen ***** Dr. H***** (in weiterer Folge: „Erblasser“). Der Erblasser war Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein Einfamilienhaus befindet. Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 20. 7. 2011 räumte er dem Beklagten…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt . 1. Die Klage auf Löschung einer das gemeinsame Gut belastenden Dienstbarkeit ist – ebenso wie eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Dienstbarkeit – grundsätzlich von allen Miteigentümern zu erheben (vgl RIS Justiz RS0101793 [T4, T5, T7]). Is…