Spruch 1. den Beschluss gefasst: Das Revisionsverfahren wird wiederaufgenommen. 2. zu Recht erkannt: Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Dagegen wird der Revision der klagenden Partei Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das, soweit das Klagebegehren im Betrag von S 34.000,- …
Text Entscheidungsgründe: Zu 1.: Nach rechtskräftiger Erledigung des Begehrens der beklagten Partei auf Wiederaufnahme des Verfahrens (6 Cg 194/91 des Landesgerichtes Innsbruck) ist das mit Beschluss des Erstgerichts vom 10. 6. 1961 unterbrochene Verfahren vom Revisionsgericht wiederaufzunehmen (§ 546 Ab…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentlichen Revisionen der Streitteile sind zwar zulässig, weil zu den Fragen, wieweit die Pflicht des Verlassenschaftsgerichtes zur Prüfung ihm zur Genehmigung vorgelegter Veräußerungsverträge reicht und ob sich der ruhende Nachlass ein mitwirkendes Verschulden des Verlassenschaftskurator…