Spruch Einem Miterben, dem durch Praelegat die inländischen Vermögenswerte des Erblassers überlassen wurden, kann die Besorgung und Verwaltung dieses Vermögens überlassen werden, auch wenn der Miterbe in Form eines Sublegates verpflichtet wurde, dem anderen Miterben einen Teil des Erträgnisses dieses Vermö…
Text Mit letztwilliger Erklärung vom 10. Dezember 1975 setzte der Erblasser seine Ehegattin Helene M und Friederike S zu "gleichteiligen Erben" vorbehaltlich einer folgenden Aufteilung unter III ein. Nach dieser hinterließ der Erblasser seiner Ehegattin u. a. alle in Österreich befindlichen Vermögenswert…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Aus der Formulierung "dem Erben" (und nicht etwa "einem Erben") im § 145 AußStrG (vgl. auch § 810 ABGB) hat die ständige Rechtsprechung den Schluß gezogen, daß die Überlassung der Besorgung und Verwaltung der Verlassenschaft an einen Erben grundsätzlich nur dann möglich ist, wen…