JudikaturJustizRS0007996

RS0007996 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2001

In der ausdrücklichen Inanspruchnahme eines Erbteiles einerseits gemäß § 562 ABGB durch den gesetzlichen Erben und anderseits durch die wegen eines angeblich gegenteiligen Testierwillens dennoch die Anwachsung ihrer Erbteile behauptenden Testamentserben liegen widerstreitende Erbserklärungen, sodaß im Verlassenschaftsverfahren grundsätzlich nach § 125 AußStrG vorzugehen ist.

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