Spruch § 9 AußstrG. Dem erbserklärten Erben steht das Recht des Rekurses gegen die Annahme der Erbserklärung eines andere Erben zu. Die Erbserklärung auf Grund eines mündlichen Testamentes ist zurückzuweisen, wenn schon formell kein solches vorliegt. Entscheidung vom 29. Oktober 1947, 1 Ob 746/47. I. In…
Text In der Verlassenschaftsabhandlung nach dem am 24. Mai 1947 in J. verstorbenen F. S. hat dessen Bruder A. S. auf Grund des Gesetzes die Erberklärung abgegeben, welche zu Gericht angenommen wurde. Außer ihm hat noch die außereheliche Tochter des Verstorbenen M. St., verehelichte M., eine Erbserklärung…
Rechtliche Beurteilung Begründung: Die Beschwerdeführerin macht zunächst mangelnde Legitimation des A. S. zum Rekurs geltend, indem sie sich auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 28. Februar 1911, GlUNF. 5376, beruft. In der Tat hat der Oberste Gerichtshof in dieser Entscheidung die Meinung ausgesprochen, d…