JudikaturJustizRS0007959

RS0007959 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. April 1988

Das Prozeßgericht hat über die strittige Frage der Gültigkeit des Testamentes d.h. des Erbrechtstitels, auf den der Beklagte sein Erbrecht stützt, zu entscheiden. Sache des Verlassenschaftsgerichtes ist es, die sich aus der Feststellung der Ungültigkeit des vom Beklagten in Anspruch genommenen Erbrechtstitels ergebenden Schlußfolgerungen zu ziehen und dem Abhandlungsverfahren zugrundezulegen.