JudikaturJustizRS0007928

RS0007928 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Mai 2023

Der Prozeßrichter ist nicht an ein bestehendes Abhandlungsinventar gebunden. Es ist jedoch eine öffentliche Urkunde; die Vermutung spricht für seine Richtigkeit (SZ 14/245).

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5