Spruch Einem Miterben steht das Recht auf Nachlaßabsonderung dann zu, wenn er zugleich die Stellung eines Nachlaßgläubigers hat Die Absonderung des Nachlasses kann nicht nur für die - noch zu Lebzeiten des Erblassers begrundeten - "Erblasserschulden", sondern auch für die mit dem Erbfall entstehenden "Erb…
Text Wilhelmine K ist am 28. März 1973 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Der erbl. Witwer Karl K ist auf Grund des Gesetzes zu 1/4, der mj. eheliche Sohn Karl K, geb. 8. Oktober 1961, und der außereheliche Sohn Herbert M sind auf Grund des Gesetzes zu je 3/8 zur Erbschaft berufe…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: I. Zum Revisionsrekurs des Herbert M: Der Revisionsrekurswerber meint zunächst, die Absonderung des Nachlasses sei schon deshalb nicht zu bewilligen, weil Karl K bereits in seiner Eingabe vom 14. November 1973 Forderungen gegen den Nachlaß im Betrag von 50 000 S bzw. 150 000 S …