JudikaturJustizRS0007910

RS0007910 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2022

Bei der Erbsentschlagung handelt es sich um eine im Verlassenschaftsverfahren dem Abhandlungsgericht gegenüber abgegebene einseitige Parteienerklärung mit materiell-rechtlichen Wirkungen.

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