JudikaturJustizRS0007806

RS0007806 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. August 2018

Nach Aufhebung der Unterbringungsmaßnahmen und Ablauf der Frist, für die die strittigen Maßnahmen als zulässig erklärt worden waren, mangelt es an einer aufrechten Beschwer des Abteilungsleiters durch die die Unterbringungsmaßnahmen für nicht zulässig erklärende Rekursentscheidung.

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