JudikaturJustizRS0007790

RS0007790 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2013

Durch die Aufnahme von Vermögenswerten in das Inventar wird der Frage der Eigentumsverhältnisse und der gegebenenfalls im Prozessweg vorzunehmenden Pflichtteilsberechnung nicht vorgegriffen.

Entscheidungen
7