JudikaturJustizRS0007703

RS0007703 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 1968

Kein Rekursrecht des in einem anderen Verlassenschaftsverfahren bestellten Substitutionskurators nach rechtskräftiger Einantwortung des Nachlasses, mag ihm die Einantwortungsurkunde auch zugestellt worden sein.