Spruch Ist die Verständigung einer der in § 75 AußStrG genannten Personen unterblieben, weil ihr Vorhandensein - aus welchen Gründen immer - dem Abhandlungsakt nicht zu entnehmen war, dann bleibt einem solchen Erbansprecher nach rechtskräftiger Einantwortung des Nachlasses nur noch der in § 180 AußStrG vor…
Text Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 17. Jänner 1973, 1 A 356/72-13, wurde der Nachlaß des am 25. Juni 1972 verstorbenen Leopold S auf Grund des Gesetzes dem erblasserischen Neffen Rudolf K zur Gänze eingeantwortet. Mit Schriftsatz vom 4. April 1973 gab Heinz B auf Grund des - im Abhandlun…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rechtsmittelwerber verweist auf seine Ausführungen im Revisionsrekurs vom 13. Juli 1973 gegen die erwähnte frühere rekursgerichtliche Entscheidung (ON 28) und erklärt, daß "das Vorbringen in diesem Revisionsrekurs diesbezüglich auch zum Vorbringen dieses Revisionsrekurses er…