JudikaturJustizRS0007645

RS0007645 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 2012

Die Kosten des Verlassenschaftskurators sind Kosten der Verlassenschaft und stellen Abzugsposten des Nachlasses dar; sie sind daher auch bei einer Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt, an erster Stelle zu befriedigen. Ist über den Nachlass kein Konkurs verhängt worden, so sind die §§ 51, 52 KO in der Fassung der Konkursnovelle 1959 auch dann sinngemäß anzuwenden, wenn das Nachlassverfahren vor dem Inkrafttreten der Novelle eingeleitet wurde.

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