JudikaturJustizRS0007585

RS0007585 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juni 1962

Das Abhandlungsgericht hat für minderjährige durch ihren ehelichen Vater vertretene Nacherben - deren Staatsangehörigkeit und Aufenthalt hiefür ohne Bedeutung ist -, die der Veräußerung von dem Substitutionsband unterliegenden Nachlaßliegenschaften durch den Vorerben zustimmen sollen, gegebenenfalls einen Kollisionskurator zu bestellen.