Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil insgesamt wie folgt zu lauten hat: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen den Betrag von 21.261,60 EUR samt 9,08 % Zinsen seit 16. 8. 2014 zu b…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat als Leitungswasserversicherer der Betreiberin des S*****hotels (Versicherungsnehmerin [VN]) aufgrund eines Wasseraustritts im Zimmer 30 zwischen 2. und 7. 1. 2014 eine Pauschalentschädigung von 99.628 EUR geleistet. Zu diesem Wasseraustritt kam es, weil eine ni…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Wahrung der Rechtssicherheit zulässig und teilweise auch berechtigt. 1. Der Oberste Gerichtshof hat die von der Klägerin behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens geprüft, sie liegt nicht vor: 1.1. Mit der Behauptung, das Urteil des Berufungsgerichts sei so mangelhaft …