Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit 3.179,69 EUR und der zweit und drittbeklagten Partei die mit 4.969,37 EUR (darin 828,23 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger machte in einem Verfahren vor dem Landesgericht Leoben Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich, sonstige Schadenersatzansprüche gegen eine Journalistin und die Inhaberin eines Printmediums sowie Feststellungsansprüche gegen alle beklagten Parteien geltend. Nach Zur…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung erhobene Rekurs des Klägers ist nicht berechtigt. Der Kläger übergeht in seiner weitwendigen Argumentation, mit der er unterstellt, das Ablehnungsverfahren sei per se ein Außerstreitverfahren, dass das Verfahren über die Ablehnung kein eigenständiges Verfahren ist. Schon…