JudikaturJustizRS0007452

RS0007452 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Dezember 1971

Die Nichtzuziehung eines Notars als Gerichtskommissär begründet keine absolute Nichtigkeit, auch wenn in derartigen Fällen die Zuziehung übrig war (Betrifft die Rechtslage vor dem GKoärG BGBl 1970/343).