JudikaturJustizRS0007437

RS0007437 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2014

Der Nichtigkeitsgrund liegt auch dann vor, wenn der Partei die Möglichkeit vor Gericht zu verhandeln, nicht zur Gänze, sondern nur bei einer einzelnen Verhandlung durch ungesetzlichen Vorgang entzogen war.

Entscheidungen
8