Spruch In der einer Rechtsverweigerung gleichkommenden Verneinung der inländischen Gerichtsbarkeit bezüglich des in der Schweiz befindlichen beweglichen Nachlasses eines Österreichers liegt ein Verfahrensmangel vom Gewicht einer Nullität OGH 7. Mai 1976, 2 Ob 515/76 (KG Wiener Neustadt R 404/75; BG Baden 2…
Text Der Nachlaß nach dem am 10. September 1974 verstorbenen zuletzt in B, W-Gasse 12, wohnhaft gewesenen österreichischen Staatsbürger Dr. Alfred L bat nach der Todfallsaufnahme einen Wert von über 200 000 S; es gehören nebst inländischen Liegenschaften und anderen beweglichen im Inland gelegenen Gütern…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Da sich das Rechtsmittel gegen eine bestätigende Entscheidung des Rekursgerichtes wendet, ist es gemäß § 16 AußStrG auf die Anfechtungsgrunde der offenbaren Gesetz- oder Aktenwidrigkeit oder der Nullität beschränkt. Der Rekurs ist berechtigt. Gemäß § 21 AußStrG hat das Gericht…