JudikaturJustizRS0007399

RS0007399 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2013

Ist strittig, ob eine Masseschuld aus der allgemeinen oder aus einer Sondermasse zu berichtigen ist und wer darüber zu entscheiden hat, liegt keine Entscheidung im Kostenpunkt vor (ausdrückliche Ablehnung von SZ 13/245).

Entscheidungen
16