Spruch § 22 Abs. 2 AußStrG - Wenn eine Verlassenschaft in Österreich abzuhandeln ist, sind die materiellrechtlichen Ansprüche der Beteiligten ausschließlich nach österreichischem Recht zu beurteilen, und zwar auch dann, wenn erbrechtliche Ansprüche im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden. Dazu geh…
Text Der in Düsseldorf verstorbene österreichische Staatsangehörige Dipl.-Ing. Edgar T lebte seit 1952 ständig in der BRD. Er war zweimal verheiratet. Seiner ersten (geschiedenen) Ehe entstammen die beiden Kläger; seiner zweiten (zur Zeit seines Todes aufrechten) Ehe mit der Beklagten entstammt die noch …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Wenn die Beklagte in ihrer Revision ausführt, daß dem Testament vom 26. Juni 1966 die Wirkung eines Erbvertrages zukomme, dann übersieht sie zunächst, daß sie ihre Erbserklärung nicht auf Grund eines Erbvertrages, sondern auf Grund eines Testamentes abgegeben hat. Im ü…