JudikaturJustizRS0007332

RS0007332 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2015

Die im Inland und im Ausland abgeführte Nachlaßregulierung stehen sich unabhängig gegenüber und äußern infolge der Nachlaßspaltung keine wechselseitigen Wirkungen.

Entscheidungen
8