Spruch 1. Der Revisionsrekurs der Mutter wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. 2. Der Revisionsrekurs des Vaters wird soweit er einen Ausspruch zur Kostentragung hinsichtlich der Besuchsbegleitung erwirken will zurückgewiesen. 3. Dem Revisionsrekurs des Vaters wird im Üb…
Text Begründung: Zu 1.: Dieser Beschluss bedarf, weil keine erhebliche Rechtsfrage im Rechtsmittel der Mutter geltend gemacht wurde, keiner weiteren Begründung (§ 71 Abs 3 AußStrG). Zu 2. und 3.: Die elfjährige Minderjährige ist österreichische, polnische und italienische Staatsbürgerin. Die Obsorge steh…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Vaters ist soweit er einen Ausspruch zur Kostentragung erwirken will unzulässig, im Übrigen zulässig und auch teilweise berechtigt. Zu 2.: Soweit der Revisionsrekurs des Vaters darauf abzielt, es solle der Mutter die Tragung der Kosten für die Besuchsbegleitung auferlegt we…