JudikaturJustizRS0007314

RS0007314 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 1999

Die Erbfolge in den beweglichen Nachlaß eines österreichischen Staatsangehörigen, wozu auf das Rechtsverhältnis gegenüber den Vermächtnisnehmern und die Erbenhaftung gehören, ist nach österreichisches Recht zu beurteilen, gleichgültig, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Entscheidungen
5