JudikaturJustizRS0007130

RS0007130 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2023

"Revisionsrekurs" iS dieser Gesetzesstelle ist jeder Rekurs gegen eine Entscheidung der zweiten Instanz als Rekursgericht, mag es sich hiebei um eine Sachentscheidung oder um eine Zurückweisung eines Rechtsmittels gegen eine erstgerichtliche Entscheidung handeln (Petrasch in ÖJZ 1989,751).

Entscheidungen
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