JudikaturJustizRS0007007

RS0007007 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2024

Auch im außerstreitigen Verfahren darf dieselbe Partei innerhalb der noch offenen Rechtsmittelfrist nicht mehrere Rechtsmittelschriften gegen die gleiche Entscheidung einbringen.

Entscheidungen
118