JudikaturJustizRS0006981

RS0006981 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 2011

Bloßen Beziehungsschwierigkeiten des Kindes zur Mutter, von denen nicht feststeht, dass sie irreversiblen Charakter angenommen hätten, allein kommt kein solches Gewicht zu, dass im Rahmen eines Verfahrens nach § 176 ABGB eine vorläufige Anordnung erforderlich wäre.

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6