Spruch Es wird dem Rekurs Folge gegeben, der angefochtene Beschluß aufgehoben und dem Rekursgericht die neue Entscheidung über den Rekurs des Vaters gegen den erstgerichtlichen Beschluß unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen.…
Text Begründung: Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung des Vaters, eines derzeit an der Österreichischen Botschaft in Riyadh tätigen Diplomaten, ab 18. September 1987 für die mj. Karl und Georg mit je 6.200 S und für den mj. Robert mit 4.700 S monatlich fest. Dieser Beschluß wurde dem Vater…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil er nicht die Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprüche zum Gegenstand hat, sondern verfahrensrechtliche Voraussetzungen betrifft (Jud. 60 neu Punkt I); er ist auch berechtigt. Gemäß § 89 GOG werden bei gesetzlichen oder richterlichen Fristen, die in bürgerlichen Rechts…